Das Wasser-Volksbegehren läuft weiter
von Thomas Rudek | 20.07.2010
Der Wassertisch warnt: Urteilsspruch zur Akteneinsicht für Abgeordnete ist nur ein Scheinerfolg!
Die Berichterstattung in einigen Medien über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli über das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten Heidi Kosche erfordert eine Richtigstellung, um der Verunsicherung der Bevölkerung entgegen zu wirken.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Senat kritisiert, dass die von der Abgeordneten geforderte Einsicht in 180 Aktenordner „abstrakt und pauschal“ abgewiesen worden ist und die gebotene „Gewichtung und Abwägung der Einsichts- und Geheimhaltungsinteressen… nicht zu den einzelnen Unterlagen erfolgt ist“.
Im Klartext: Auf die Finanzverwaltung kommt zukünftig mehr Arbeit zu, wenn sie Abgeordneten das Recht auf Akteneinsicht verweigern will: „Auch wenn angesichts des Umfangs des Aktenmaterials eine seiten- oder gar absatz- und zeilenbezogene Abwägung unzumutbar sein sollte, wäre der Antragsgegner zu einer konkret auf einzelne Unterlagen und Aktenbestandteile bezogenen Abwägungsentscheidung verpflichtet gewesen.“ Es ist folglich lediglich zu erwarten, dass im Fall der Gewährung von Akteneinsicht für Abgeordnete erhöhte Anforderungen an die Einzelfallprüfung gestellt werden.
Vor allem ist zu befürchten, dass Abgeordnete relevante Akten nur im Datenraum des Finanzsenats einsehen können: Sie dürfen keine Kopien anfertigen, nicht telefonieren, keine Notizen anfertigen und sie dürfen aufgrund einer Verschwiegenheitsvereinbarung nicht mit den Wählern darüber sprechen, was sie im Datenraum gelesen haben. Genau diese zentrale Frage des Informationszugangs war leider nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof!
Folglich ist das Volksbegehren fortzuführen! Der „Berliner Wassertisch“ schafft mit dem Volksbegehren exakt die gesetzlichen Voraussetzungen, damit nicht nur Abgeordnete, sondern alle Berlinerinnen und Berliner den Konsortialvertrag lesen können und sich gegen die unverschämten, rechtswidrigen Gewinngarantien in einem unbefristeten Vertrag zur Wehr setzen können. Daher ist die Unterstützung des Volksbegehrens nach wie vor erforderlich und verdient breite Unterstützung.
Bis zum 27. Oktober kann das Volksbegehren unterschrieben werden. Die Unterlagen liegen nicht nur in den Bürgerämtern und bei der GRÜNEN LIGA Berlin (Prenzlauer Allee 8) aus, sondern können auch im Internet auf der Homepage des Berliner Wassertischs herunter geladen werden und beispielsweise über e-mail Verteiler an andere Interessierte weitergeleitet werden (www.berliner-wassertisch.net) .
Thomas Rudek – Sprecher des Volksbegehrens „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen UNSER WASSER zurück“




